HaftpflichtVersicherung für Zucht- und Aufzuchtpferde Gerade junge Pferde sind oft unberechenbar. Doch auch Pferde, die ausschließlich zur Zucht gehalten werden, können hohe Schäden verursachen. Besser Sie sichern sich ab - im Sinne des eigenen Risikos und des der anderen. Zuchtpferde sind alle Pferde, die nur für den Zuchtzweck eingesetzt werden. Hengste müssen von einem Verband gekört/anerkannt sein. Bei Deckhengsten ist das Verletzungsrisiko an der zu bedeckenden Stute sowohl beim gewollten als auch beim ungewollten Deckakt versichert. Beim Antrag auf Pferdeversicherung muss das Zuchtrisiko mit angegeben werden. Der Aufenthalt und die Teilnahme an Zuchtveranstaltungen sind ebenfalls versichert. Aufzuchtpferde sind alle Pferde bis zum 3. Lebensjahr, wenn nicht vorher mit dem Reit- und/oder Fahrtraining angefangen wurde. Beim Erreichen des 3. Lebensjahres wird das Pferd nach Absprache zum Reit- und Sportpferd umgeschrieben. Fohlen sind meldepflichtig und bis zum Absetzen über die Mutterstute mitversichert. Spätestens aber zum 01.11. des Geburtsjahres müssen Fohlen eigenständig versichert werden.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen
| Deckungssummen: € 10.000.000,- pauschal Personen-, Sach- und Vermögensschäden | | Selbstbeteiligung pro Schadensfall | ohne SB
| mit € 150,- | | Zucht- und Aufzuchtpferd(e)/-pony(s) | € 46,88 | € 37,49 | Mietsachschäden (optional)
| zzgl. € 14,88
| | Alle Prämien verstehen sich inklusive 19% Versicherungssteuer. |
» Download Antrag Tierhalterhaftpflichtversicherung |