Leibesfrucht-Versicherung Die Leibesfruchtversicherung ist eine Zusatz-Versicherung zur Tierlebens-Versicherung und ersetzt 80% des Versicherungswertes bei Verlust oder Totgeburt (Verenden, Nottötung) der Leibesfrucht. Die Versicherung beginnt nach dokumentierter Trächtigkeit fünf Monate nach dem letzten Deckdatum und endet am siebten Lebenstag. Eine Zwillingsfrucht ist nicht versichert. Die Leibesfruchtversicherung ist nur zu zeichnen, wenn die Mutterstute bei der gleichen Gesellschaft versichert ist. Der maximale Versicherungswert entspricht dem dreifachen der Decktaxe, jedoch maximal € 5.000,-. |
| Leibesfrucht-Versicherung | 12,5 % pro Trächtigkeit | | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.01.2011. |
Die Untersuchung für eine Leibesfrucht-Versicherung darf frühestens 7 Tage vor Versicherungsbeginn durchgeführt werden. > Laden Sie sich hier Ihren Antrag herunter |